Nr.: 46, 4. Februar 2021, Pressemitteilung zu den Erklärungen bestimmter ausländischer Kreise über die Vorfälle an der Boğaziçi-Universität

Republik Türkiye Außenministerium 04.02.2021

Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind in der türkischen Verfassung geschützt. Unsere Sicherheitskräfte werden ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten wie bisher im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse erfüllen.

Es wurde festgestellt, dass bestimmte Gruppen, die keinen Bezug zur Universität haben, jedoch mit Terrororganisationen in Verbindung stehen, versucht haben, sich in die Ereignisse einzuschleichen und diese zu provozieren. In dieser Hinsicht werden im Rahmen des Gesetzes notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen gegen diese rechtswidrigen Handlungen ergriffen, die über das Recht auf Protest hinausgehen.

Wir warnen jene Kreise davor, Töne anzuschlagen, die zu illegalen Mitteln greifende Gruppen provozieren und zu rechtswidrigen Handlungen ermuntern. Wir haben noch in Erinnerung, dass noch vor kurzem in vielen „fortschrittlichen“ Demokratien Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen unschuldige Zivilisten vorgegangen sind, selbst wenn diese auch nur den geringsten Widerspruch gegen die Regierungen vorgebracht hatten. Denjenigen, die die Augen vor den rechtmäßigen Maßnahmen der Türkei bezüglich der Ereignisse an der Boğaziçi-Universität verschließen und die Türkei über Demokratie und Recht belehren möchten, raten wir, in den Spiegel zu blicken. Niemand sollte seine Grenzen überschreiten und sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei einmischen.

Die Türkei zeigt ihren Willen, die in der Verfassung garantierten Grundrechte und Freiheiten durch die von ihr durchgeführten Reformen zu schützen. Die Türkei ist zudem entschlossen, ihren Kampf gegen Terrororganisationen und ihnen angeschlossene Gruppierungen, welche diese Rechte und Freiheiten missbrauchen, fortzusetzen.

Atatürk

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