Nr. 161, 7. August 2024, Zum Beitritt von Türkiye zur Klage der Republik Südafrika gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)
Türkiye hat die Klage der Republik Südafrika gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen der Verletzung der Verpflichtungen Israels aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 aufmerksam verfolgt.
Nach sorgfältiger Ausarbeitung der Interventionsmodalitäten gab unser Minister am 1. Mai 2024 die Entscheidung von Türkiye bekannt, in diesem Verfahren zu intervenieren.
Nach umfangreichen juristischen Arbeiten, die von unserem Ministerium koordiniert wurden und an denen unsere zuständigen Institutionen und Organisationen beteiligt waren, reichte Türkiye als Vertragspartei der Völkermordkonvention am 7. August 2024 seine Interventionserklärung gemäß Artikel 63 des Statuts des IGH beim Gerichtshof ein.
Die Entscheidung von Türkiye zur Intervention spiegelt die Bedeutung wider, die unser Land der Lösung der palästinensischen Frage im Rahmen von Recht und Gerechtigkeit beimisst.
Das Gewissen der Menschheit und das Völkerrecht werden die israelischen Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
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(Es wird mit Terminvereinbarung gearbeitet.)
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